WEBVTT Welche besonderen Rechte haben schwerbehinderte Arbeitnehmer? NOTE generated by youtube-vtt https://github.com/benwiley4000/youtube-vtt 1 00:00:00.000 --> 00:00:06.060 Hallo und herzlich willkommen bei ifb-Wissen für die SBV. In dieser Folge 2 00:00:06.060 --> 00:00:11.150 erfahren Sie, welche besonderen Rechte schwerbehinderte Arbeitnehmer haben. 3 00:00:11.150 --> 00:00:17.520 Dazu zeigen wir Ihnen; worin die einzelnen Ansprüche konkret bestehen und 4 00:00:17.520 --> 00:00:22.699 was die Schwerbehindertenvertretung damit zu tun hat. 5 00:00:29.200 --> 00:00:33.950 In der Arbeit sollen Menschen mit einer Schwerbehinderung im Vergleich zu 6 00:00:33.950 --> 00:00:38.130 Menschen ohne Behinderung keine Nachteile haben. 7 00:00:38.130 --> 00:00:43.110 Deshalb haben schwerbehinderte Arbeitnehmer besondere Rechte. 8 00:00:43.110 --> 00:00:47.720 Diese sind im Sozialgesetzbuch geregelt. 9 00:00:48.240 --> 00:00:54.570 Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. 10 00:00:54.570 --> 00:00:58.950 Schwerbehinderte Beschäftigte können vom Arbeitgeber verlangen, dass sie maximal 11 00:00:58.950 --> 00:01:05.420 acht Stunden am Tag arbeiten. Sie können also Mehrarbeit über acht 12 00:01:05.420 --> 00:01:09.390 Stunden ablehnen. Dieses besondere Recht besteht 13 00:01:09.390 --> 00:01:14.580 unabhängig von der Arbeitszeit, die in einem Tarifvertrag oder in einem 14 00:01:14.580 --> 00:01:18.790 Arbeitsvertrag geregelt ist. Zudem haben schwerbehinderte 15 00:01:18.790 --> 00:01:23.680 Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zusatzurlaub. Besteht die 16 00:01:23.680 --> 00:01:29.560 Schwerbehinderung das ganze Jahr und arbeitet der Schwerbehinderte pro Woche 17 00:01:29.560 --> 00:01:36.560 an fünf Tagen, so beträgt der Zusatzurlaub ebenfalls fünf Tage im Jahr. 18 00:01:36.560 --> 00:01:43.130 Dieser Zusatzurlaub besteht zusätzlich zum normalen Erholungsurlaub. 19 00:01:43.130 --> 00:01:47.719 Außerdem gilt: Hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer im Betrieb einen 20 00:01:47.719 --> 00:01:52.939 Arbeitsplatz, der für ihn nicht behindertengerecht ist, so kann er vom 21 00:01:52.939 --> 00:01:56.810 Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitsplatz behinderungsgerecht 22 00:01:56.810 --> 00:02:01.090 gestaltet wird. Darüber hinaus haben schwerbehinderte 23 00:02:01.090 --> 00:02:05.770 Beschäftigte gegenüber dem Arbeitgeber einen besonderen Anspruch auf 24 00:02:05.770 --> 00:02:10.509 Teilzeitarbeit. Voraussetzung dafür ist, dass aufgrund 25 00:02:10.509 --> 00:02:16.340 der Schwerbehinderung eine Verkürzung der Arbeitszeit notwendig ist. 26 00:02:16.340 --> 00:02:20.959 Dass diese Notwendigkeit tatsächlich besteht, kann der Schwerbehinderte z.B. 27 00:02:20.959 --> 00:02:27.790 durch Vorlage eines ärztlichen Attests gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. 28 00:02:27.790 --> 00:02:31.989 Und, besonders wichtig: Soll ein schwerbehinderter Arbeitnehmer gekündigt 29 00:02:31.989 --> 00:02:35.829 werden, dann greift der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte 30 00:02:35.829 --> 00:02:40.890 Menschen ein. Das heißt: Der 31 00:02:40.890 --> 00:02:44.540 Arbeitgeber kann dem schwerbehinderten Beschäftigten erst dann wirksam kündigen, 32 00:02:44.540 --> 00:02:51.300 wenn er vor Ausspruch der Kündigung zweierlei berücksichtigt hat. 33 00:02:51.300 --> 00:02:54.900 Zum einen muss der Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb 34 00:02:54.900 --> 00:02:58.650 Gelegenheit geben, sich zu dieser geplanten Kündigung zu äußern. 35 00:02:58.650 --> 00:03:04.140 Zum anderen muss der Arbeitgeber von dem zuständigen Integrationsamt die 36 00:03:04.140 --> 00:03:09.010 Zustimmung zur Kündigung einholen. Zusammenfassend haben schwerbehinderte 37 00:03:09.010 --> 00:03:14.170 Arbeitnehmer also ein Recht auf Ablehnung von Mehrarbeit, auf 38 00:03:14.170 --> 00:03:21.670 Zusatzurlaub, auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz, auf Teilzeitarbeit und 39 00:03:21.670 --> 00:03:25.260 auf besonderen Kündigungsschutz. 40 00:03:25.300 --> 00:03:27.670 Dabei steht den schwerbehinderten Beschäftigten die 41 00:03:27.670 --> 00:03:33.150 Schwerbehindertenvertretung beratend und helfend zur Seite. 42 00:03:33.150 --> 00:03:38.360 Die SBV achtet auch darauf, dass der Arbeitgeber seine gesetzlichen Pflichten 43 00:03:38.360 --> 00:03:42.720 einhält. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen 44 00:03:42.720 --> 00:03:46.560 weiterhelfen konnten. Jede Menge Wissenswertes rund um die SBV-Arbeit 45 00:03:46.560 --> 00:03:53.180 finden sie unter www.ifb.de/sbv.