Mehr Teilhabe und Inklusion im Rechtssystem beginnen in der Ausbildung
Datum 23.06.2026
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat die bestehenden Regelungen der Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO) auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass die aktuellen Regelungen den Anforderungen der UN-BRK nicht gerecht werden und gesetzlichen Handlungsbedarf erfordern.
Zwei Aspekte sind hierbei als zentrale Prüfbausteine zu betrachten:
- Die Ausrichtung der Ausbildung auf die Anforderungen zur Herstellung eines inklusiven Bildungssystems gemäß Artikel 24 UN-BRK.
- Der gleichberechtigte Zugang zur Justiz und Inanspruchnahme der rechtsstaatlichen Instrumentarien für Menschen mit Behinderungen nach Artikel 13 UN-BRK.
Vor diesem Hintergrund fungiert die juristische Ausbildung einerseits als Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung sowie zugleich als Hebel für gleichberechtigte Partizipation dieses Personenkreises in und am Justizsystem.
Die UN-BRK verankert mit Artikel 13 darüber hinaus auch das Recht zur Ergreifung von Rechtsberufen für Menschen mit Behinderungen. Schließlich ist diese Personengruppe in juristischen Berufen unterrepräsentiert, was strukturelle Folgen nach sich zieht und das Vertrauen in die Justiz schwächen kann.
Ebenso ist es für die Verwirklichung des gleichberechtigten sowie vollen Zugangs unerlässlich, angemessene Vorkehrungen als integralen Bestandteil zu betrachten, die notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen im Einzelfall umfassen, um Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen.
Somit sind stereotypisierende und ableistische Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderungen, die sich auch in der Justiz finden, abzubauen. Hierfür erscheinen spezielle Schulungsprogramme als ein probates Mittel, um Juristinnen und Juristen grundlegende Kenntnisse über die Normen und die Grundsätze der Konvention zu vermitteln.
Die verbindliche Verankerung der UN-BRK in der juristischen Ausbildung würde dazu beitragen, das Querschnittsthema konsequent zu integrieren sowie zu kultivieren. Dafür müssen bereits angehende Fachkräfte im Rechts- und Justizsystem in der Durchführung diskriminierungsfreier Rechtsverfahren qualifiziert werden. Die Monitoring-Stelle legt konkrete Formulierungsvorschläge vor, um die JAO an die menschenrechtsbasierten Konkretisierungen für Menschen mit Behinderungen anzupassen.
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