Selbsthilfeverbände warnen vor pauschalem Pooling bei Schulbegleitung
Datum 07.09.2026
Vier Selbsthilfeverbände warnen davor, individuelle Schulbegleitungen pauschal durch sogenannte Pooling-Modelle zu ersetzen. Entscheidend sollte weiterhin der persönliche Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sein.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) sowie das Kindernetzwerk haben eine gemeinsame Argumentationshilfe zur Schulbegleitung veröffentlicht. Hintergrund ist die zunehmende Umstellung individueller Hilfen auf gepoolte Schulbegleitungen.
Nach Angaben der Verbände ist Pooling grundsätzlich rechtlich möglich. Voraussetzung müsse jedoch sein, dass der individuelle Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler trotzdem vollständig gedeckt werde. Die pauschalen Umstellungen ohne vorherige Prüfung seien deshalb problematisch.
Mit Sorge sehen die Verbände auch den Kabinettsentwurf für ein Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz. Dieser sieht vor, Schulbegleitung künftig stärker als infrastrukturelle Bildungsassistenz zu organisieren. Die Befürchtungen sind groß, dass dadurch der individuelle Bedarf von Kindern mit Behinderungen eine untergeordnete Bedeutung bekommen könnte.
Die Forderungen: Die Gewährleistung des individuellen Rechtsanspruchs auf Schulbegleitung muss zukünftig auch rechtssicher und durchsetzbar bleiben. Betroffene Eltern können auf Argumentationshilfen und einen Musterwiderspruch der Verbände zurückgreifen.