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Selbstbestimmter fliegen: Neue EU-Regeln stärken Reisende mit Behinderungen

Datum 11.09.2026

Ein beschädigter Rollstuhl, fehlende Unterstützung am Flughafen, Unsicherheit beim Reisen mit Assistenzhund: Solche Erfahrungen können eine Reise erheblich erschweren. Die Reform der EU-Fluggastrechte soll Menschen mit Behinderungen künftig besser absichern – und ihnen mehr Freiheit für private und berufliche Reisen verschaffen.

Die Europäische Union hat ihre Fluggastrechte umfassend überarbeitet. Nach dem Europäischen Parlament hat am 13. Juli 2026 auch der Rat der EU zugestimmt. Geändert werden zwei bestehende Verordnungen: die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen. Als EU-Verordnungen gelten die neuen Regeln unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne Umsetzung in nationales Recht. Anwendbar werden sie allerdings erst zwölf Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027. Bis dahin gelten die bisherigen Fluggastrechte.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) hat zusammengefasst, was sich für Menschen mit Behinderungen verbessert.

Mehr Schutz für Hilfsmittel und Assistenzhunde

Gehen Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen verloren oder werden sie beschädigt, müssen Fluggesellschaften künftig die vollen Reparatur- oder Ersatzkosten übernehmen. Gerade bei individuell angepassten oder elektrischen Rollstühlen bedeutet das eine erhebliche finanzielle Entlastung. Hinzu kommt ein Anspruch auf kostenlosen vorübergehenden Ersatz. Für die Mitnahme von Mobilitätshilfen und Assistenzhunden dürfen Airlines keine zusätzliche Versicherung verlangen. Wird ein Assistenzhund verletzt, sind Entschädigungen vorgesehen. Diese Verbesserungen bestätigt auch das europäische Kompetenzzentrum AccessibleEU.

Absicherung bei fehlender Assistenz

Verpassen Reisende ihren Flug, weil die nötige Unterstützung am Flughafen ausbleibt oder zu spät kommt, erhalten sie künftig Anspruch auf eine Entschädigung und auf eine alternative Beförderung, bei der sie Vorrang haben. Außerdem können Menschen mit Behinderungen ohne Aufpreis für den Sitzplatz neben ihrer Begleitperson sitzen. Das Flugticket der Begleitperson wird dadurch allerdings nicht kostenlos.

Was das für die eigene Reise bedeuten kann

Menschen mit Behinderungen reisen allein, mit Freundinnen und Freunden, mit Angehörigen oder mit persönlicher Assistenz. Manche benötigen Orientierungshilfe zwischen Check-in und Flugsteig, andere Unterstützung beim Einsteigen oder beim Umsetzen vom Rollstuhl in den Flugzeugsitz. Entscheidend sind die individuellen Bedürfnisse und die eigenen Vorstellungen von der Reise.

Die bessere Absicherung kann helfen, Reiseentscheidungen mit weniger Sorge zu treffen. Wer auf einen hochwertigen Rollstuhl angewiesen ist, wird eine Flugreise eher in Betracht ziehen, wenn ein Schaden kein großes finanzielles Risiko mehr bedeutet. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist verlässliche Flughafenassistenz oft die Voraussetzung, um eigenständig in den Urlaub, zu einer Fortbildung oder zu einem beruflichen Termin zu gelangen. Das gilt auch für Akademikerinnen und Akademiker mit Behinderungen, für die Dienstreisen, Fachkonferenzen oder Vorstellungsgespräche an einem anderen Ort zum Berufsleben gehören.

So werden auch individuellere Reisepläne leichter vorstellbar: ein selbst organisierter Städtetrip mit tastbarer Stadtführung, ein Museumsbesuch mit Audiodeskription oder ein internationaler Fachaustausch. Barrierefrei werden solche Angebote durch die Reform allerdings nicht. Zugängliche Unterkünfte, passende Transfers und Unterstützung am Zielort bleiben ebenso wichtig wie der Flug selbst.

Auch der Ersatzrollstuhl muss praktisch nutzbar sein: Ein einfaches Standardmodell kann einen individuell angepassten Elektrorollstuhl häufig nicht gleichwertig ersetzen. Entscheidend wird daher sein, wie bedarfsgerecht die neuen Ansprüche in der Praxis umgesetzt werden.

Mehr Wahlfreiheit – aber noch keine uneingeschränkte Spontaneität

Nach Einschätzung des DBSV bleiben zentrale Forderungen offen: ein umfassender Schutz davor, wegen einer Behinderung nicht befördert zu werden, Reisen ohne verpflichtende Voranmeldung oder Vorabgenehmigung sowie die gegenseitige Anerkennung von Assistenzhunden in der gesamten EU.

Die Reform schafft damit mehr Sicherheit und Planungsspielraum. Für vollständig selbstbestimmtes Reisen braucht es darüber hinaus verlässliche Assistenz, zugängliche Informationen und eine durchgehend barrierefreie Reisekette. Dafür wollen sich der DBSV und seine europäischen Partner weiter einsetzen.

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