Kein Vertrauensschutz mehr für Menschen mit Schwerbehinderung ab dem Jahrgang 1964
Datum 10.08.2025
Die Anhebung des Renteneintrittsalters hat auch Auswirkungen auf den Personenkreis von Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Damit gilt ab dem 1. Januar 2026, das eine abschlagsfreie Rente für Betroffene erst mit 65 Jahren möglich ist.
Der demografische Wandel und die Neuregelung der Rentenversicherungsleistungen für die anspruchsberechtigten Personen haben auch Auswirkungen auf Beschäftigte mit Schwerbehinderung und den speziellen Regelungen bei der Schwerbehindertenrente. Für Diejenigen, die überlegen, im kommenden Jahr 2026 in Rente zu gehen, fällt der Vertrauensschutz zum 1. Januar 2026 weg. Damit ist die Schwerbehindertenrente erst abschlagsfrei mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres möglich. Für die Versicherten ab dem Jahrgang 1964 bedeutet das entweder: länger arbeiten und damit ein späterer Rentenbeginn oder hohe Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn und damit lebenslang weniger Altersrente.
Für viele Menschen mit Schwerbehinderung ist es oftmals aufgrund der gegebenen gesundheitlichen Belastungen und körperlichen Bedarfslagen nicht realistisch bis 65 zu arbeiten oder gar das reguläre Renteneintrittshalter von 67 Jahren zu erreichen. Folglich bedeutet diese rechtliche Änderung des Gesetzgebers für Versicherte mit Behinderungen eine Altersrentenkürzung. Bedenkt man zudem noch, dass viele Erwerbstätige mit Behinderungen, in Verbindung mit ihren täglichen Mehrbelastungen, häufig in Teilzeit arbeiten, wird mit dieser Anpassung des Rentenrechts das Altersarmutsrisiko bei dieser Bevölkerungsgruppe weiter erhöht. Die Förderung von sozial-ökonomischer Ungleichheit aufgrund eines Behinderungshintergrundes wird damit verstärkt und stellt Betroffene zukünftig vor besondere Problemlagen, die aktuell nicht von Staat und Politik abgefedert werden. Für die Sicherstellung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben kann diese Entwicklung weitere Barrieren bereithalten, da der Überwiegende Teil der Betroffenengruppe statistisch gesehen, im gehobenen Alter ist.