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Psychische Erkrankungen und Grad der Behinderung: Unsichtbare Beeinträchtigungen anerkennen

Datum 15.12.2025

Wenn vom Grad der Behinderung (GdB) die Rede ist, werden häufig körperliche Einschränkungen als erstes assoziiert – Beeinträchtigungen, die sichtbar und greifbar erscheinen. Doch Behinderung ist nicht auf das Offensichtliche beschränkt. Auch psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Traumafolgestörungen können das Leben tiefgreifend beeinflussen:

Sie erschweren den Alltag, belasten soziale Beziehungen und schränken die berufliche Leistungsfähigkeit erheblich ein. Die zentrale Frage lautet daher: Werden seelische Erkrankungen im aktuellen versorgungsmedizinischen System des Grades der Behinderung berücksichtigt?

Die Antwort ist: ja. Auch psychische Erkrankungen können einen Grad der Behinderung begründen. Maßgeblich ist dabei nicht die Diagnose allein, sondern das Ausmaß der funktionalen Einschränkungen im täglichen Leben. Je nach Schwere, Dauer und Auswirkungen der Erkrankung kann ein GdB festgestellt werden, der den Zugang zu Nachteilsausgleichen und Unterstützungsleistungen eröffnet.

Die gesellschaftliche Relevanz dieses Themas nimmt zu. Die psychische Gesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Wohlbefindens – und sie gerät zunehmend unter Druck und verweist immer häufiger auf gesellschaftlichen Entstehungsintergrund.

Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, psychische Beeinträchtigungen rechtlich und gesellschaftlich gleichwertig anzuerkennen. Der Grad der Behinderung kann dazu beitragen, die oft unsichtbaren Folgen seelischer Erkrankungen sichtbar zu machen – und Betroffenen die Unterstützung zu ermöglichen, die sie benötigen, wenn gleich die Erreichung eines Schwerbehindertenstatus nach dem § 2 des Neunten Sozialgesetzbuches bei diesem Personenkreis noch eine seltene Erscheinung ist

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