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Pflege der eigenen Kinder muss zeitlich möglich sein!

Datum 16.09.2025

Auch wenn Arbeitszeiten vom Arbeitgeber angepasst werden müssen: Die Pflege von Kindern mit Behinderung muss für Eltern möglich gemacht werden. So entschied es der EuGH.

Für Eltern ist es oft schwer, das Arbeitspensum und die Anliegen der Kinder miteinander zu vereinbaren. Häufig wird es noch schwieriger, wenn die eigenen Kinder eine Behinderung haben.

Gesa Borek aus Hamburg hat zwei erwachsene Söhne mit Schwerbehinderung und ist Berufstätig. Einerseits seien da die Arbeitszeit und Aufgaben, die sie erfüllen müsse. Auf der anderen Seite kümmere sie sich um ihr Kind. „Ich habe ein Kind, das Rechte und Bedürfnisse hat, die ich natürlich als Mutter befriedigen möchte, und ich versuche, alle Bälle gleichzeitig in der Luft zu halten." Borek fühlt sich von ihrem Arbeitgeber unterstützt und kann ihre Arbeit zumeist aus dem Home Office erledigen.

Eine Mutter aus Italien hatte andere Erfahrungen gemacht. Sie hat ein Kind mit Schwerbehinderung, welches jeden Nachmittag medizinisch behandelt werden muss und benötigt dafür die Unterstützung der Mutter. Ihr Arbeitgeber wollte sie allerdings nicht nur vormittags arbeiten lassen. Sie hat sich durch das Verhalten des Arbeitgebers diskriminiert gefühlt. Sie verklagte daraufhin ihren Arbeitgeber und der Fall kam schließlich bis zum Europäischen Gerichtshof und dieser gab ihr Recht. „"Die Eltern eines behinderten Kindes können sich gegenüber ihrem Arbeitgeber auf das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung berufen." So betont der Pressesprecher Hartmut Ost des EuGH die Einordnung.

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