Kürzung der Vergütung für ambulante Psychotherapie!
Datum 13.04.2026
Seit mehreren Wochen wird medial über die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Krankenkassen debattiert. Unterschiedliche Vorschläge wie etwa die Reduzierung des Leistungsumfangs bei der medizinischen Zahnversorgung oder auch die Kürzung von Vergütungspauschalen sind hierbei mögliche Überlegungen. Eine Reduzierung der Vergütungspauschale für ambulante Psychotherapie wird vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedarfes und aktuell bestehender Versorgungsprobleme als besonders kritisch angesehen.
Die geplante Kürzung der Vergütung für ambulante Psychotherapie um 4,5 Prozent ab April 2026 stößt auf scharfe Kritik u.a. des Bundesverbands Burnout und Depression e. V. (BBuD). Angesichts bereits langer Wartezeiten und einer angespannten Versorgungslage warnt der Verband vor spürbaren Verschlechterungen für Millionen Betroffener und deren Angehörige.
Mit rund 17,8 Millionen Menschen, die jährlich von psychischen Erkrankungen betroffen sind, und durchschnittlichen Wartezeiten von etwa 20 Wochen auf einen Therapieplatz, droht sich die Versorgungslücke weiter zu vergrößern. Zudem besteht die Gefahr, dass gesetzlich Versicherte künftig noch schwerer Zugang zu Therapieplätzen erhalten, da wirtschaftlicher Druck Praxen dazu bewegen könnte, vermehrt Privatpatienten zu bevorzugen.
Der BBuD betont, dass gerade in dieser Situation niedrigschwellige Angebote wie Selbsthilfegruppen an Bedeutung gewinnen. Sie können zwar keine Therapie ersetzen, bieten jedoch wichtige Unterstützung, Orientierung und Entlastung in akuten Krisen. Die Entscheidung zur Honorarkürzung sendet aus Sicht des Verbands ein falsches Signal – zulasten einer ohnehin stark belasteten Patientengruppe.