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Für mehr Sicherheit auf Gehwegen – Klage gegen E-Scooter-Regelung in Berlin

Datum 06.10.2025

Gefährliche Stolpersteine für blinde und sehbehinderte Menschen nehmen zu – besonders in Großstädten. Was für viele ein bequemes Verkehrsmittel für die „letzte Meile“ ist, stellt für andere ein erhebliches Alltagsrisiko dar: Miet-E-Scooter, die achtlos auf Gehwegen abgestellt werden.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat Klage gegen den Berliner Senat erhoben. Er kritisiert die Genehmigungspraxis für sogenannte Free-Floating-E-Scooter und fordert feste Abstellflächen außerhalb der Gehwege. Sondernutzungserlaubnisse, die das Abstellen auf Gehwegen zulassen, seien rechtswidrig und gefährdeten insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, so die Argumentation. Immer wieder stoßen sie an umgestürzte oder querstehende Roller, was zu Verletzungen führen kann.

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist für den 1. Oktober 2025 angesetzt. Sollte der DBSV-Erfolg haben, könnte dies das Geschäftsmodell der Anbieter infrage stellen und Städte bundesweit unter Druck setzen, Gehwege barrierefrei zu halten.

Anbieter unter Druck – aber auch mit Argumenten

Die Betreiber der E-Scooter verweisen dagegen auf die Vorteile ihrer Angebote: schnelle und flexible Fortbewegung, Reduzierung von Autoverkehr in Innenstädten und ein Baustein für klimafreundliche urbane Mobilität. Viele Unternehmen haben bereits technische Maßnahmen eingeführt, um das Problem abzumildern – etwa GPS-gestützte Abstellzonen, Foto-Pflichten beim Abstellen oder Sanktionen für Falschparker. Aus Sicht der Anbieter ist eine vollständige Verdrängung der Roller von Gehwegen kaum praktikabel, da spontane Nutzung und Verfügbarkeit gerade den Kern des Free-Floating-Prinzips bilden.

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