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Die Ergebnisbündelung eines neuen Datenportals offenbart weiterhin massive Gewaltbetroffenheit bei Menschen mit Behinderungen

Datum 23.06.2026

Mehr als 80 Prozent der ambulant unterstützten Menschen mit Behinderungen haben im Erwachsenenalter mindestens einmal Gewalt erfahren. Auch in Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) erweisen sich der Gewaltschutz und die Gewaltprävention als unzureichend.

Das neue Online-Portal der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte fasst nun die aktuellen empirischen Daten zusammen und ordnet die Befunde unter dem Aspekt der Menschenrechte ein.

Hier zeigt sich ein erschreckendes Bild: Gewalt ist hier keineswegs ein Randphänomen, sondern strukturell verankert. 75 Prozent der in Eingliederungshilfe-Wohnformen lebenden Menschen berichten von Gewalterfahrungen im Erwachsenenalter. In WfbM ist das Risiko u.a. besonders hoch: Beschäftigte erfahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz mit 26 Prozent fast dreimal so häufig wie der Durchschnitt der Beschäftigten. Frauen mit Behinderungen sind überproportional mehr belastet, insbesondere durch sexualisierte Gewalt und Belästigung.

Die Monitoring-Stelle und der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ziehen klare Schlussfolgerungen: Die bereits im Jahre 2022 veröffentlichten Handlungsempfehlungen müssen endlich umgesetzt werden.

Vier zentrale Bereiche stehen im Mittelpunkt:

  1. Gewaltschutzkonzepte: Wirkungsvolle Umsetzung des § 37a SGB IX; Ergänzungsbedarf beim Gesetzgebungsverfahren
  2. Partizipation und Empowerment: Selbst- und Mitbestimmung von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von Beschäftigten stärken
  3. Intervention und Opferschutz: Vernetzung mit externem Unterstützungssystem; effektiver Zugang zum Recht
  4. Unabhängige Überwachung des Gewaltschutzes: Stärkung unabhängiger Kontrollmechanismen

Die neuen Daten liefern eine belastbare Grundlage, um gezielte, wirksame Gewaltschutzmaßnahmen zu entwickeln und politisch durchzusetzen. Nicht zuletzt müssen Betroffene stärker in Entscheidungen, Präventionsprogramme und in ein Monitoring eingebunden werden – damit Schutz wirklich greift, dort, wo er am dringendsten fehlt.

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