Bürgergeld-Mehrbedarf bei Behinderung 2026: Keine Änderungen gegenüber den Vorjahren
Datum 15.12.2025
Seit der Einführung des Bürgergeldes im Januar 2023 hat sich die Grundsicherung in Deutschland strukturell neu ausgerichtet. Neben den monatlichen Regelsätzen spielen insbesondere die sogenannten Mehrbedarfe eine zentrale Rolle. Sie sollen Menschen unterstützen, die aufgrund besonderer Lebensumstände – etwa einer Behinderung – höhere laufende Kosten tragen müssen.
Zum 1. Januar 2024 wurden die Regelsätze des Bürgergeldes angehoben, ebenso die daran geknüpften Mehrbedarfe. In den Folgejahren 2025 und 2026 bleibt es jedoch bei diesen Beträgen. Eine weitere Anpassung oder Erhöhung ist für das Jahr 2026 nicht vorgesehen. Das gilt ausdrücklich auch für die Mehrbedarfe für Menschen mit Behinderungen.
Der Mehrbedarf bei Behinderung wird weiterhin prozentual vom maßgeblichen Regelbedarf berechnet und richtet sich nach der individuellen Lebenssituation. Anspruch besteht unter anderem bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G“ oder bei bestimmten anerkannten Einschränkungen, die eine kostenaufwendige Lebensführung nach sich ziehen.
Für Betroffene bedeutet die ausbleibende Erhöhung Planungssicherheit, zugleich aber auch, dass steigende Lebenshaltungskosten nicht zusätzlich ausgeglichen werden. Wer Bürgergeld bezieht oder einen Antrag plant, sollte seine individuellen Ansprüche genau prüfen. Online-Rechner können dabei helfen, die voraussichtliche Höhe des Bürgergeldes inklusive möglicher Mehrbedarfe für das Jahr 2026 realistisch einzuschätzen.